Reglement / Hausordnung

Reglement / Hausordnung

 

Benützung / Räumlichkeiten

• Die Schützenstube steht in erster Linie dem Schützenverein Rorbas zur Verfügung.

• Die Schützenstube kann an Vereinsmitglieder des SV Rorbas aber auch an andere Interessenten für einzelne private Anlässe gegen Entgelt vermietet werden. Siehe Mietgebühren Vereinslokal.

• In der Gebühr ist die Nutzung der Infrastruktur und der Stromverbrauch für gut 30 Personen inbegriffen (Stromverbrauch, Geschirr, Besteck, Gläser, Kühlschubladen, Kochherd, Backofen, Tische, Stühle). Die Kaffeekapselmaschine (Kapsel à CHF 0.80, ohne Rahm und Zucker)) und der Gas-Grill (CHF 50.00, gereinigt/Reinigung durch uns +CHF 40.00) können auf Wunsch gemietet werden (siehe Vertrag). Auf Verlangen können Festbänke für Vorplatz (im Freien) (4 Stück à 10 Personen, 1 Stück à 20 Pers.) zur Verfügung gestellt werden.

• Geschirrtücher, Abfallsäcke (Entsorgung durch Mieter) müssen selber mitgebracht werden.

Haftung / Schäden

• Die Schützenstube wird nur an Erwachsene (ab 18. Altersjahr) vermietet.

• Der Mieter ist gegenüber dem SV Rorbas für das Vereinslokal (Schützenstube), Vorplatz, WC-Anlage sowie mögliche Reklamationen (insbesondere Lärmklagen!) von Teilnehmern oder Dritten verantwortlich. Er haftet für sämtliche, während des Anlasses entstandene Schäden im Vereinslokal, Vorplatz und WC-Anlage. Mängel und Schäden müssen sofort beim Schützenstubenwart gemeldet werden.

• Sämtliche Beschädigungen im Vereinslokal oder in der Umgebung des Lokals (Vorplatz, WC-Anlage) gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust des Schlüssels müssen die Kosten für das neue Schloss und die neuen Schlüssel vom Mieter übernommen werden.

• Räumlichkeiten müssen gemäss Hausordnung/Reglement sauber und in einwandfreiem Zustand verlassen werden. Grundsätzlich ist der Mieter für das Putzen und die Entsorgung sämtlicher Abfälle selber zuständig. Bodenbürste, Kessel und Bodentuch sind vorhanden inkl. Putzmittel. Unsachgemässe Reinigung wird zusätzlich in Rechnung gestellt (CHF 30.00/Std.). Die Materialkosten (Spezialreinigungsmittel, z.B. Boden versiegeln) werden ebenfalls zusätzlich verrechnet.

• Im Vereinslokal sind keine Lebensmittel vorrätig resp. dürfen keine Lebensmittel liegen gelassen werden.

• Der Schützenverein Rorbas hat keine Versicherungspolice für die durch den Mieter verursachten Schäden. Der Mieter haftet für sämtliche, während des Anlasses entstandene Schäden im Vereinslokal, Vorplatz und WC-Anlage. Der Mieter muss die Versicherung selber abschliessen (Privathaftpflicht).

Übergabe / Abgabe

• Die Übergabe/Abgabe hat vor Ort (Schützenstube) zu erfolgen. Persönlich anwesend müssen der Mieter und der Schützenstubenwart oder Stv. sein. Mietvertrag und Abnahmeprotokoll sind zwingend abzuschliessen resp. auszufüllen.

Der Mietbetrag (inkl. allfällige Schäden) hat bei Übergabe/Abnahme in Barzahlung zu erfolgen.

• Der Schützenstubenwart informiert den Mieter über die Handhabung der Schützenstube (Strom, Wasser, Heizung, etc.).

• Schlüssel: 1 Schlüssel für Schützenstube und 2 Schlüssel WC-Anlage (WC links & rechts).

• Eventuelle Mängel müssen vor Ort geklärt werden (gegenseitiges Einvernehmen bezüglich Sauberkeit, etc.), Schäden (Geschirr, Besteck, Bestuhlung) müssen gemäss Preis- und Inventarliste durch den Mieter bezahlt werden. Die aktuelle Preis- und Inventarliste liegt in der Schützenstube auf.

 Gültig ab 01.01.2016

Die Mietgebühren finden Sie unter Mietgebühr.

Für allfällige Fragen zur Vermietung der Schützenstube benützen Sie bitte dieses Kontakt-Formular.